Alisa: Der ambulante Pflegedienst

Die Arten der Pflegezeit

Ein Pflegefall in der Familie stellt immer eine große Herausforderung dar.

Nicht immer findet sich sofort ein Pflegedienst, so dass vorerst die Familie die Pflege übernehmen muss. Um die Pflege mit dem Beruf zu vereinbaren, hat man die „Pflegezeit“ geschaffen.

Die Pflegezeit sieht folgende Möglichkeiten vor:

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Bei aktuen Fällen kann ein Arbeitnehmer zehn Tage von der Arbeit freigestellt werden. 

In dieser Zeit kann er kurzfristig selbst Pflegemaßnahmen übernehmen und/oder die weitere Pflege organisieren.  

Der Arbeitnehmer erhält in dieser Zeit keinen Lohn durch den Arbeitgeber. Es kann aber bei der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen ein Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.

Die Pflegezeit 

Die Pflegezeit kann bis zu sechs Monate dauern.  

Hierbei kann der Arbeitnehmer eine teilweise oder vollständige Freistellung von seiner Arbeit bekommen.

Einen rechtlichen Anspruch gibt es hierfür nur, wenn im Betrieb mindestens 16 Angestellte beschäftigt sind.

Da der Arbeitnehmer in dieser Zeit keinen Lohn erhält, kann er beim Bundesamt für Familie  und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen.

Die Familienpflegezeit

Bei der Familienpflegezeit kann die Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden in der Woche reduziert werden.

Das Familienpflegezeitgesetz regelt, dass in diesem Fall der Arbeitgeber anteilig den Lohn bezahlt.

Auch hier kann der Arbeitnehmer zur Aufstockung ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.

Einen rechtlichen Anspruch gibt es hierfür nur, wenn im Betrieb mindestens 16 Angestellte beschäftigt sind.

Während der Familienpflegezeit muss der Arbeitnehmer eine Familienpflegezeit-versicherung abschließen, für den Fall, dass der Arbeitnehmer vor Ende der Rückzahlung des Darlehens seine Anstellung verliert.

Dauer und Art der Pflegezeit muss mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbart werden.

Damit erhält der Arbeitnehmer dann einen Sonderkündigungsschutz für die gesamte Dauer der Pflegezeit.

Die letzte Lebensphase eines Menschen ist sehr emotional.

Es gibt daher die Möglichkeit, bis zu drei Monate lang eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, um den Angehörigen in dieser Phase zu begleiten.

Alisa GmbH
Ambulanter PflegeDienst

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Geschäftsführerin Tülin Nerlich
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Verantwortlicher
im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Geschäftsführerin Tülin Nerlich

BESTNOTE 1,0 (sehr gut)
MDK QUALITÄTSPRÜFUNG

Pflegebestnote 1,0 bei der Qualitätsprüfung nach §114 Abs.1 SGB XIdurch MDK Baden-Württemberg.

Mitglied im bpa
Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e.V.

Ansprechpartner

Isabelle Sassmann
Pflegedienstleitung
Fachschwester für MS
Examinierte Altenpflegerin
Mentorin

​Tülin Nerlich
Stv. Pflegedienstleitung
Kinderkrankenschwester
Fachschwester für MS
Hygienebeauftragte