Alisa: Der ambulante Pflegedienst

Die verschiedenen Pflegegrade

Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in verschiedene Pflegegrade, die sich nach der noch vorhandenen Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gliedern.

Der Antrag für eine Pflege wird bei der Krankenkasse gestellt. Danach findet eine Begutachtung durch den MDK Medizinischen Dienst der Krankenkassen statt.

Auf Grundlage dieser Begutachtung bescheinigt dann die Pflegekasse den entsprechenden Pflegegrad des Pflegebedürftigen.

Wenn Sie als Angehöriger die Pflege selbst übernehmen, können Sie Pflegegeld beantragen.

Wenn Sie einen Pflegedienst mit der Pflege beauftragen, können Sie Pflegesachleistungen beantragen, die anteilig von der Pflegekasse bezahlt werden .

Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist auch möglich, wird dann aber nur jeweils anteilig von der Pflegekasse bezahlt.

Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in fünf unterschiedliche Pflegegrade. (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5)

Der Pflegegrad 1 (Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

Personen, die aufgrund psychischer oder geistiger (z.B. demenzbedingter) Einschränkungen ihren Alltag noch weitgehend selbstständig bewältigen können und nur geringfügig pflegebedürftig sind. Unser Pflegepersonal hilft bei der Bewältigung von Aufgaben, die auch bei einer geringen Beeinträchtigung nicht mehr oder nur schwer möglich sind.

Es werden monatlich 125 EUR als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie 40 EUR für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gewährt.

Der Pflegegrad 2 (Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

Personen, die mindestens einmal täglich Hilfe benötigen und dies bei mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Zusätzlich benötigen diese Personen mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Unterstützung. Auch hier hilft unser Fachpersonal bei der Bewältigung dieser Aufgaben und berät bei verschiedenen Vorgehensweisen.

Hierbei wird Pflegegeld von bis zu 316 EUR monatlich gewährt. Pflegesachleistungen werden bis zu 689 EUR monatlich gewährt.

Der Pflegegrad 3 (Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten Hilfe bei den Verrichtungen der Grundpflege benötigen. Zusätzlich wird mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt.

In diesem Falle wird Pflegegeld bis zu 545 monatlich gewährt. Pflegesachleistungen werden bis zu 1.298 EUR monatlich gewährt.

Der Pflegegrad 4 (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

Personen, die rund um die Uhr Grundpflege und die mehrmals in der Woche Hilfe bei der Haushaltsführung benötigen. Bei der häuslichen Pflege steht das Pflegepersonal rund um die Uhr bereit und hilft der zu pflegenden Person, alle Aufgaben zu bewältigen.

Hier wird Pflegegeld von bis zu 728 EUR monatlich gewährt. Pflegesachleistungen werden bis zu 1.612 EUR im Monat gewährt.

Der Pflegegrad 5 (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Personen, die schwer beeinträchtig sind und besondere Anforderungen bei der Pflege benötigen. Auch hier bieten wir spezielle Fachkräfte, die sich mit allen möglichen Situationen auskennen. Das Pflegepersonal steht hierbei rund um die Uhr zur Verfügung und hilft der zu pflegenden Person, den Alltag so angenehm wie möglich zu machen.

In einer ersten Kontaktaufnahme eruieren wir den nötigen Pflegegrad, damit wir gemeinsam die beste Lösung für eine gerechte Pflege finden können. Gerne beraten wir Sie umfassend zu diesem Thema.

Bei diesem Pflegegrad wird Pflegegeld von bis zu 901 EUR monatlich gewährt. Pflegesachleistungen werden bis zu 1.995 EUR im Monat gewährt.

Alisa GmbH
Ambulanter PflegeDienst

Ebertstraße 9
73054 Eislingen/Fils

Telefon 07161-503908-0
Fax 07161-503908-10
Mail info@alisa-pflegedienst.de
Web www.alisa-pflegedienst.de

Amtsgericht Ulm HRB 725660
Sitz Eislingen/Fils
Geschäftsführerin Tülin Nerlich
IK-Nummer 460815879

Verantwortlicher
im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Geschäftsführerin Tülin Nerlich

BESTNOTE 1,0 (sehr gut)
MDK QUALITÄTSPRÜFUNG

Pflegebestnote 1,0 bei der Qualitätsprüfung nach §114 Abs.1 SGB XIdurch MDK Baden-Württemberg.

Mitglied im bpa
Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e.V.

Ansprechpartner

Isabelle Sassmann
Pflegedienstleitung
Fachschwester für MS
Examinierte Altenpflegerin
Mentorin

​Tülin Nerlich
Stv. Pflegedienstleitung
Kinderkrankenschwester
Fachschwester für MS
Hygienebeauftragte