Der Ausfall von Betreuungsleistungen, die Angst vor Infektion, seelische Belastungen und finanzielle Probleme sind nur ein paar Beispiele für eine Kettenreaktion, die die Corona-Pandemie mit sich bringt.

In der Pflege und insbesondere als pflegender Angehöriger bedeutet das zusätzliche Herausforderungen und Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen.

Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen, wie Sie Ihre Liebsten schützen, welche Möglichkeiten Sie haben, damit Ihr pflegebedürftiger Angehöriger sicher versorgt ist und die Pflege keine zusätzliche Last darstellt.

Daher sprechen wir über aktuelle Herausforderungen durch Corona, Möglichkeiten zur Sicherstellung der Pflegeleistungen, Freistellung und Lohnfortzahlung sowie finanziellen Unterstützung.

Mit welchen Problemen muss ich während der Corona-Pandemie in der ambulante Pflege rechnen?

Die ambulante Pflege wird während der Corona-Krise vor neue Herausforderungen gestellt. Da ein direkter Körperkontakt oft kaum vermieden werden kann und sich ein Pflegedienstmitarbeiter in der Regel um mehrere Personen kümmert, gelten für den Pflegedienst daher strikte Schutz- und Hygienemaßnahmen. 

Dadurch kann das Ansteckungsrisiko möglichst gering gehalten werden, doch auch mit dem besten Hygienekonzept lässt sich ein Ausfall des ambulanten Pflegedienstes nicht vollständig ausschließen.  

Aus diesem Grund sollte sich jeder pflegende Angehörige dringend damit auseinandersetzen, was passiert, wenn die Pflege aufgrund von Corona nicht mehr durch einen Pflegedienst sichergestellt werden kann.

Pflege durch einen Pflegedienst: Welche Schutz- und Hygienemaßnahmen sollten beachtet werden?

Zunächst gehen wir einmal vom besten Fall aus: Dass die Pflege nach wie vor durch den ambulanten Pflegedienst erfüllt werden kann. Um die Infektionsgefahr für beide Seiten so gering wie möglich zu halten, sollten folgende Maßnahmen eingehalten werden:

  • Tragen von Einweghandschuhen und einer FFP2-Maske
  • regelmäßige Desinfektion der Hände und Flächen
  • Kontaktvermeidung
  • regelmäßiges Lüften der Räume
  • Husten in den Ärmel, Niesen in ein Taschentuch und anschließende Händedesinfektion

Hinweis: Es wurde der Erstattungsbeitrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wurde auf 60 Euro im Monat angehoben. Dazu zählen beispielsweise Hände- und Flächendesinfektion, Mundschutz, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen. Die Anschaffungskosten von Atemschutzmasken gilt dabei sowohl für Pflegebedürftige als auch pflegende oder betreuende Privatpersonen.

Soll ich den Pflegedienst abbestellen?

Spielen Sie mit dem Gedanken, den Pflegedienst abzubestellen? Sie möchten Ihren pflegebedürftigen nicht unnötig gefährden und vor einem womöglich schlimmen Covid-19-Krankheitsverlauf schützen. 

Vertrauen Sie ruhig Ihrem Gefühl, doch treffen Sie die Entscheidung nicht voreilig. Sprechen Sie am besten zunächst mit dem zuständigen Pflegepersonal oder -berater und überlegen Sie gemeinsam, wie Sie die Pflege in Eigenregie organisieren würden. Vor allem sollten Sie sich ausreichend darüber informieren, welche Herausforderungen und Verpflichtungen auf Sie zukommen.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen hierzu jederzeit – wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Kann ich mich freistellen lassen, wenn ich als berufstätiger Angehörige die Pflege übernehme? Wird mir hierfür eine finanzielle Unterstützung gewährt?

Sie haben sich dazu entschlossen, die Pflege Ihres Angehörigen vollständig bzw. größtenteils zu übernehmen? Nur was bedeutet das für Ihre Berufstätigkeit und Ihre eigene finanzielle Versorgung?

Der Bund bietet hierzu flexible Hilfeleistungen an.

Freistellung und Lohnfortzahlung

Die Freistellung von Arbeitnehmern wurde von 10 auf 20 Arbeitstage erhöht, sofern akute, pflegerische Versorgungsengpässe wegen Corona auftreten. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gilt generell nicht. Manche Arbeitgeber sind aber dennoch bereit, das volle oder ein reduziertes Gehalt weiterhin zu zahlen. Wird eine Lohnfortzahlung nicht gewährt, kann ein Antrag auf Lohnersatzleistung bzw. sog. Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse gestellt werden. Bereits genutzte Tage werden von den gewährten 20 Tagen abgezogen.

Je nach Betriebsgröße können sich pflegende Angehörige für bis zu 6 Monate ganz oder teilweise freistellen lassen. Diese Pflegezeit gilt für Betriebe mit mehr als 15 Angestellten. Ist eine Pflege von über 6 Monaten notwendig, treten die Regelungen der Familienpflegezeit in Kraft. Als Arbeitnehmer ist ein Jobaustritt von bis zu 2 Jahren, ganz oder teilweise, möglich. 

Während Corona gilt für die (Familien-)Pflegezeit eine Vorankündigungszeit von nur 10 Tagen.  

Kündigungsschutz

Sorgen Sie sich um Ihre Stelle, wenn Sie sich jetzt freistellen lassen? Pflegende Angehörige, die sich freistellen lassen, können aufatmen. Denn ein Kündigungsschutz sichert die Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Zinslose Darlehen

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vergibt zinslose Darlehen, wenn es aufgrund der Übernahme der Pflegeversorgung zu finanziellen Schwierigkeiten kommt.

Wie kann ich eine Versorgung meines pflegebedürftigen Angehörigen sicherstellen, auch wenn ich die Pflege nicht vollständig übernehmen kann?

Kennen Sie Freunde, Nachbarn oder Freiwillige einer Hilfsorganisation, die Sie bei der Pflege Ihres Angehörigen unterstützen würden? Dann fragen Sie! Die Pflegekasse und Pflegeberatung gibt Ihnen alle weiteren Informationen, wie Sie die Pflegeleistungen abrechnen können.

Pflege soll keine Last sein, schon gar nicht während Corona

Die Versorgung Ihres Angehörigen stellt Sie vor große Herausforderungen und beschert Ihnen verständlicherweise Kopfzerbrechen. Das haben nicht nur der Bund, sondern auch die Pflegedienste erkannt. Damit Ihr Angehöriger gut und vor allem sicher versorgt ist und Sie sich keine Sorgen über eine Ansteckungsgefahr, aber auch finanzielle Probleme machen müssen, haben Sie in diesem Artikel die wichtigsten Informationen erfahren.

Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben oder zusätzliche Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da, damit Pflege keine Last für Sie und Ihre Angehörigen sein muss.